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Wegfall der Möglichkeit zum Punktabbau bei freiwilliger Teilnahme an
einem Aufbauseminar
Bekanntlich plant unser Verkehrsministerium durch Einführung des
Fahreignungsregisters (bisher: Verkehrszentralregister), das
Punktesystem erheblich zu verändern.
Dies hat weitreichende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer.
Neben diversen Vereinfachungen, die bereits der Presse zu entnehmen
waren, beabsichtigt das Verkehrsministerium die Möglichkeit, sich einen Punkte-Abbau durch Teilnahme an einem
Aufbauseminar zu "erkaufen", abzuschaffen. Dieser Umstand ist den meisten
Verkehrsteilnehmern bislang unbekannt.
Bislang können Verkehrsteilnehmer, für welche bis zu 8 Punkte im
Verkehrszentralregister eingetragen sind, bei freiwilliger Teilnahme
an einem Aufbauseminar 4 Punkte abbauen. Erst bei Eintragung von mehr
als 14 Punkten ist die Teilnahme verpflichtend. Nach der Neuregelung
soll bei Erreichen der 2. Stufe, also bei Eintragung von 6 oder 7
Punkten, eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar erfolgen. Die – weiterhin sicherlich mögliche –
freiwillige Teilnahme bringt jedoch keinen Abbau mehr mit sich.
Andererseits ist bislang nicht bekannt, in welcher Form die
Übertragung bereits bestehender Punkte in das neue System von 1-8
Punkten erfolgen wird. Liegen beispielsweise 3
Geschwindigkeitsüberschreitungen um jeweils zwischen 26 und 30 km/h
vor, ergeben sich nach dem alten Punktesystem 9 Punkte, was noch
genügend Platz nach oben lässt. Werden diese Punkte durch 2 geteilt,
ergäben sich 4 oder 5 Punkte, je nach Rundung. Zwei weitere
Geschwindigkeitsüberschreitungen würden jedoch schon die Entziehung
der Fahrerlaubnis bedeuten.
Noch drastischer würde dies ausfallen, wenn die Umrechnung in die
neuen Punkte nicht durch Dividieren erfolgt, sondern durch
Einzelbewertung der noch eingetragenen und nicht getilgten
Ordnungswidrigkeiten. Dann entsprächen die
Geschwindigkeitsüberschreitungen im obigen Beispiel jeweils einem
„besonders schweren Verstoß“, welcher mit zwei (neuen) Punkten
bewertet ist. Bei 6 neuen Punkten bedarf es zur Entziehung der
Fahrerlaubnis nicht mehr viel.
Für entsprechend vorbelastete Verkehrsteilnehmer ist es daher
empfehlenswert, einen derzeit noch möglichen Punkteabbau durch
freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar in Betracht zu ziehen.
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