Wegfall der Möglichkeit zum Punktabbau bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar



Bekanntlich plant unser Verkehrsministerium durch Einführung des Fahreignungsregisters (bisher: Verkehrszentralregister), das Punktesystem erheblich zu verändern.

Dies hat weitreichende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer.

Neben diversen Vereinfachungen, die bereits der Presse zu entnehmen waren, beabsichtigt das Verkehrsministerium die Möglichkeit, sich einen Punkte-Abbau durch Teilnahme an einem Aufbauseminar zu "erkaufen", abzuschaffen. Dieser Umstand ist den meisten Verkehrsteilnehmern bislang unbekannt.

Bislang können Verkehrsteilnehmer, für welche bis zu 8 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sind, bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar 4 Punkte abbauen. Erst bei Eintragung von mehr als 14 Punkten ist die Teilnahme verpflichtend. Nach der Neuregelung soll bei Erreichen der 2. Stufe, also bei Eintragung von 6 oder 7 Punkten, eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Die – weiterhin sicherlich mögliche – freiwillige Teilnahme bringt jedoch keinen Abbau mehr mit sich.

Andererseits ist bislang nicht bekannt, in welcher Form die Übertragung bereits bestehender Punkte in das neue System von 1-8 Punkten erfolgen wird. Liegen beispielsweise 3 Geschwindigkeitsüberschreitungen um jeweils zwischen 26 und 30 km/h vor, ergeben sich nach dem alten Punktesystem 9 Punkte, was noch genügend Platz nach oben lässt. Werden diese Punkte durch 2 geteilt, ergäben sich 4 oder 5 Punkte, je nach Rundung. Zwei weitere Geschwindigkeitsüberschreitungen würden jedoch schon die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeuten.

Noch drastischer würde dies ausfallen, wenn die Umrechnung in die neuen Punkte nicht durch Dividieren erfolgt, sondern durch Einzelbewertung der noch eingetragenen und nicht getilgten Ordnungswidrigkeiten. Dann entsprächen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im obigen Beispiel jeweils einem „besonders schweren Verstoß“, welcher mit zwei (neuen) Punkten bewertet ist. Bei 6 neuen Punkten bedarf es zur Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr viel.

Für entsprechend vorbelastete Verkehrsteilnehmer ist es daher empfehlenswert, einen derzeit noch möglichen Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar in Betracht zu ziehen.

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